{"id":18009,"date":"2025-02-13T17:53:07","date_gmt":"2025-02-13T16:53:07","guid":{"rendered":"https:\/\/tpgholding.com\/?page_id=18009"},"modified":"2025-04-06T22:44:53","modified_gmt":"2025-04-06T20:44:53","slug":"pressemitteilung-vom-13-februar-2025","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/pressemitteilung-vom-13-februar-2025\/","title":{"rendered":"Pressemitteilung vom 13 Februar 2025"},"content":{"rendered":"<figure><a href=\"https:\/\/tpgholding.com\/wp-content\/themes\/FoundationXOZ\/assets\/logo.png\" rel=\"attachment wp-att-15549\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" src=\"https:\/\/tpgholding.com\/wp-content\/themes\/FoundationXOZ\/assets\/logo.png\" alt=\"SGT_Logo\" width=\"400px\" \/><\/a><\/figure>\n<p style=\"text-align: center;\">+++ Pressemitteilung +++<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>The Payments Group Holding &#8211; Rechtstreitigkeiten mit der fr\u00fcheren Gro\u00dfaktion\u00e4rin SGT Capital LLC, ihren Partnern und verbundenen Gesellschaften<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Zahlungsverzug seitens der SGT Capital LLC, deren Tochter SGT Beteiligungsberatung GmbH, von SGT Capital Fund II-Entit\u00e4ten und weiteren ihnen nahestehenden Unternehmen<\/li>\n<li>Unklarheiten und Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten bei unserer ehemals von den SGT Capital LLC-Partnern gef\u00fchrten Tochtergesellschaft<\/li>\n<li>Pr\u00fcfung strafrechtlicher Implikationen und von etwaigen Schadensersatz- oder Differenzhaftungsanspr\u00fcchen gegen die SGT Capital LLC in H\u00f6he von bis zu 100 Mio. EUR<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Frankfurt am Main, 13. Februar 2025 &#8211; <\/strong> Die The Payments Group Holding (PGH), eine 2012 gegr\u00fcndete und im August 2024 umfirmierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, verzeichnet einen Zahlungsverzug seitens der SGT Capital LLC, deren Tochter SGT Beteiligungsberatung GmbH, von SGT Capital Fund II-Entit\u00e4ten und weiteren nahestehenden Unternehmen, die der PGH-Gruppe insgesamt gut 5 Mio. EUR schulden, darunter<\/p>\n<p>die SGT Capital LLC, Cayman (\u201eSGTLLC\u201c), rund 3,6 Mio EUR aus einem am 31.12.27 endf\u00e4lligen, mit 9% p.a. verzinslichen und besicherten Darlehen samt etwa 1 Mio. EUR \u00fcberf\u00e4lliger Zinsen,<\/p>\n<ul>\n<li>die SGT Beteiligungsberatung GmbH, Frankfurt (\u201eSGTBB\u201c), eine am 31.12.24 f\u00e4llig gewordene Darlehensforderung in H\u00f6he von 200 TEUR und eine seit Juni 2024 f\u00e4llige Auslagenrechnung \u00fcber 41 TEUR betreffend die Boni 2023 f\u00fcr von der PGH an die SGTBB ausgeliehene Mitarbeiter, die die SGT seitens Marcel Normann diesen und der PGH fest zugesagt hatte, und<\/li>\n<li>zwei Entit\u00e4ten des Flaggschiff-Fonds SGT Capital Fund II (\u201eSGT Fund II\u201c) \u00a0und andere verbundene Gesellschaften, gut 1,4 Mio. EUR zur Zahlung \u00fcberf\u00e4llige Forderungen aus seitens der PGH-Tochter TGS24 Capital Pte. Ltd., Singapur (\u201eTGS24\u201c), in 2022 und 2023 f\u00fcr den SGT Capital Fund II et al get\u00e4tigten Auslagen (die Bezeichnung SGT Capital Fund II k\u00f6nnte irref\u00fchrend sein, weil es nach Kenntnis der PGH keinen SGT Capital Fund I gibt).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Darlehen und Auslagen wurden von der TGS24 get\u00e4tigt, als diese unter anderem noch von SGTLLC-Partnern wie Marianne Rajic und Marcel Normann und von Paul Wong als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern geleitet wurde, also von den gleichen Personen, die heute den Zahlungsverzug zu vertreten haben, bzw. sich den von ihnen verursachten Forderungen der TGS24 entgegenstellen. Die Empf\u00e4nger der Darlehen und einige der Beg\u00fcnstigten der get\u00e4tigten Auslagen geh\u00f6ren mittelbar den vorstehenden und den beiden weiteren SGTLLC-Partnern, Joseph Pacini und Carsten Geyer. Die genannten Personen haben also mittelbar pers\u00f6nlich von der Einr\u00e4umung der Darlehen bzw. T\u00e4tigung der Auslagen seitens der TGS24 profitiert und tun dies nunmehr auch von der Verweigerung der darauf f\u00e4lligen R\u00fcck- und Zinszahlungen. Bei dem \u00fcbrigen Beg\u00fcnstigten der get\u00e4tigten Auslagen handelt es sich um den von ihnen gemanagten SGT Capital Fund II.<\/p>\n<p>Die genannten SGT-Entit\u00e4ten sind nicht in der Lage oder willens, vorstehende der PGH-Gruppe geschuldete, \u00fcberf\u00e4llige Zahlungen in Millionenh\u00f6he zu leisten. Verschiedene Komplement\u00e4rinnen der SGT-Fonds haben sich Mitte Oktober 2024 aus heiterem Himmel abwegiger Forderungen gegen die TGS24 ber\u00fchmt, diese zum Zweck der Verrechnung teilweise auf die Schuldner der vorstehenden Verbindlichkeiten \u00fcbertragen und die Verrechnung erkl\u00e4rt. Dabei haben sie missachtet, dass die Darlehensvertr\u00e4ge eine Aufrechnung ausdr\u00fccklich verbieten und dass die Darlehens- und \u00fcbrigen Forderungen samt Sicherheiten seitens der TGS24 damals noch vertreten durch Marianne Rajic von ihr auf die PGH \u00fcbertragen wurden, gegen die seitens der Schuldner keinerlei Forderungen bestehen, mit denen eine Verrechnung \u00fcberhaupt in Betracht kommen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>PGH ist der Ansicht, dass die SGT Capital LLC auf diese Weise versucht, sich ihren bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu entziehen, indem sie behauptet diese mit pl\u00f6tzlichen, fiktiven Gegenforderungen verrechnen zu k\u00f6nnen, die der Buchhaltung und der Dokumentenlage der TGS24 nicht entsprechen, also m\u00f6glicherweise in betr\u00fcgerischer Absicht.<\/p>\n<p>Bei den Forderungen, derer sich die Gegenseite ber\u00fchmt, handelt es sich um sogenannte \u201eClawbacks\u201c von Umsatzerl\u00f6sen der TGS24 in den Jahren 2021 und 2022, die nun nachtr\u00e4glich aus bestimmten nicht nachvollziehbaren Gr\u00fcnden angeblich zu einem zeitbezogenen pro rata anderen verbundenen Unternehmen der SGTLLC zustehen sollen, mutma\u00dflich ultimativ oder mittelbar der von den SGTLLC Partnern neu gegr\u00fcndeten SGT Capital AG, Schweiz. Dies obwohl es sich bei den verg\u00fcteten Leistungen laut Vertr\u00e4gen und Rechnungen um in 2021 bzw. 2022 vollst\u00e4ndig erbrachte, also nicht erst \u00fcber eine gewisse Zeit erbrachte Dienstleistungen der TGS24 f\u00fcr SGT-Fonds im Zusammenhang mit dem Utimaco-Private Equity-Deal handelte, die Erl\u00f6se von der TGS24 unter F\u00fchrung von Paul Wong et al folglich als voll realisiert gebucht wurden, die volle Realisierung den Wirtschaftspr\u00fcfern nachgewiesen wurde, keinerlei R\u00fcckstellungen f\u00fcr etwaige R\u00fcckzahlungsverpflichtungen gebildet wurden, der Jahresabschluss so testiert wurde, gegen\u00fcber den Wirtschaftspr\u00fcfern Vollst\u00e4ndigkeitserkl\u00e4rungen auf den Jahresabschluss abgegeben wurden, bei der Trennung im Februar 2024 eine Bilanzgarantie gegen\u00fcber der Gerlinger &amp; Partner GmbH ausgesprochen wurde und die aus den fraglichen Erl\u00f6sen generierten Gewinne von der TSG24 versteuert und teilweise bereits f\u00fcr eine Dividendenzahlung an die PGH verwendet wurden. W\u00fcrde man der Argumentation der SGT folgen, dass es sich bei den fraglichen Umsatzerl\u00f6sen in 2021 und 2022 nicht um in diesen Jahren voll realisierte Einmal-Erl\u00f6se, sondern um erst \u00fcber die Laufzeit des Utimaco-Investments zu realisierende Erl\u00f6se handelt, erg\u00e4be sich daraus nach Ansicht der PGH eine Belastung der SGT-Fondsinvestoren, die deutlich \u00fcber die mit diesen vereinbarten S\u00e4tze vom verwalteten Verm\u00f6gen p.a. hinausgeht und somit die Vereinbarungen mit den Utimaco-Fondsinvestoren verletzen k\u00f6nnte. Dieser Umstand k\u00f6nnte zudem von den Finanzaufsichtsbeh\u00f6rden der betroffenen Jurisdiktionen wie zum Beispiel der MAS, der Finma, der CSSF oder der SEC zu beanstanden sein oder angeblich bereits von SGT-Fondsinvestoren er\u00f6ffnete Diskussionen um die Angemessenheit der von SGT vereinnahmten Fees befeuern.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Verbuchung der Ansicht der PGH nach haltlosen Clawbacks und ihrer unzul\u00e4ssigen Verrechnung hat SGT auch die Mitwirkung von CSC Intertrust als f\u00fcr die SGT-Fonds seit 2023 eingesetzter Fondsadministrator in Anspruch genommen, in Ersatz des Anbieters Sanne\/Apex. Soweit die Luxemburger Fondsmanagerentit\u00e4t betroffen ist, wurde von SGT auch Hans de Zwart in seiner Funktion als von au\u00dfen kommender Mitgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der SGT Capital GP Sarl instrumentalisiert, den wohl seit 2023 neu eingesetzten Alternative Investment Fonds Manager. Er ist im Hauptberuf Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der JTC Group, deren Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit augenscheinlich beinhaltet, Organe f\u00fcr derlei Gesellschaften zu stellen, weil Luxemburg die Besetzung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung mit Inl\u00e4ndern bedingt. Auch auf wiederholte R\u00fcckfragen der PGH-Gruppe war von den von den SGT-Fondsmanager-Entit\u00e4ten beauftragten Anw\u00e4lten Strelia Sarl, Carey Olsen Hong Kong LLP und Willkie Farr &amp; Gallagher LLP seit Oktober 2024 keine rechtliche Substantiierung der Clawback-Forderungen und weder von CSC Intertrust noch von Hans de Zwart eine Stellungnahme zu erlangen. Das ruft Zweifel hervor, ob die Clawback-Forderungen \u00fcberhaupt ernst gemeint sind, oder blo\u00df den Druck auf die PGH erh\u00f6hen sollen. Ob die Wirtschaftspr\u00fcfer der SGT-Fonds die fragliche eigenm\u00e4chtige Ausbuchung der Verbindlichkeiten der SGT-Fonds gegen\u00fcber der PGH-Gruppe akzeptieren, erscheint der PGH ungewiss. In 2023 waren die SGT-Fonds zu Mazars gewechselt, nachdem KPMG das Mandat niedergelegt hatte.<\/p>\n<p>Die SGTLLC hat zudem \u201eihren Anteil\u201c an den von der PGH-Gruppe durch die damaligen Umsatzerl\u00f6se der TGS24 erzeugten Gewinnen auch schon erhalten. Sie war von Januar 2021 bis Februar 2024 mit knapp 80% an der PGH beteiligt. Die TGS24 hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt rund 15 Mio. EUR operativen Nettogewinn und in 2023 rund 5 Mio. operativen Nettoverlust verursacht, also in den 3 Jahren insgesamt rund 10 Mio. EUR operativen Nettogewinn. Die PGH hat in diesem Zeitraum knapp 2 Mio. EUR Dividende ausgesch\u00fcttet und in 2022 f\u00fcr 7 Mio. EUR eigene PGH-Aktien zur\u00fcckgekauft, also ihren Aktion\u00e4ren insgesamt knapp 9 Mio. EUR ausgezahlt. Hieran hat die SGTLLC mit ihrem Anteil an der PGH in H\u00f6he von 80% partizipiert. Bei den Clawback-Forderungen handelt es sich also um einen Versuch der SGTLLC, bereits vereinnahmte Gelder doppelt zu kassieren. Zusammengefasst sind die Clawback-Forderungen aufgrund der geschilderten Umst\u00e4nde haltlos, haben keine Aussicht auf Erfolg und haben dessen ungeachtet sowieso keine signifikante wirtschaftliche Bedeutung f\u00fcr die PGH-Gruppe, aber verk\u00f6rpern nach Ansicht der PGH erhebliche Rechtsrisiken f\u00fcr die daran beteiligten nat\u00fcrlichen und juristischen Personen.<\/p>\n<p>Im Zuge der Trennung der SGTLLC und ihrer Partner von der TGS24 und der PGH hat die TGS24, die als Investment Manager f\u00fcr die SGT-Fonds t\u00e4tig war, ihre dahingehende Lizenz der Monetary Authority of Singapore (MAS) im April 2024 zur\u00fcckgegeben und das ausgeschiedene SGT-Team damit auch die regulatorische Jurisdiktion gewechselt also die zust\u00e4ndige Finanzaufsichtsbeh\u00f6rde ausgetauscht. Ob der neue SGT-Investmentmanager SGT Capital AG anderswo eine Lizenz erhalten hat, ist der PGH-Gruppe nicht bekannt. Am Sitz des neuen Investmentmanagers in der Schweiz scheint das nicht der Fall zu sein. Ein Antrag bei der SEC aus dem Herbst 2024 scheint noch in Bearbeitung zu sein. Dennoch ergibt sich aus diesen Umst\u00e4nden f\u00fcr die PGH nach ihrer Ansicht f\u00fcr sie kein Risiko der Verfehlung regulatorischer Anforderungen und kein Haftungsrisiko gegen\u00fcber den SGT-Fondsinvestoren, da ihre Tochtergesellschaft ihre Lizenz ordnungsgem\u00e4\u00df aufgegeben hat und seither keinerlei Investmentmanagement mehr betreibt.<\/p>\n<p>Nach dem Ausscheiden von Marianne Rajic, Paul Wong, Marcel Normann und Dino Steinborn aus der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der TGS24 im Fr\u00fchjahr 2024 wurden bei der TGS24 in 2023 Unklarheiten festgestellt und hinterfragt. Die PGH hat darauf keine qualifizierten Antworten erhalten und daraufhin eine forensische Pr\u00fcfung durch einen renommierten Wirtschaftspr\u00fcfer veranlasst. Unter anderem wurden von den Konten der TGS24 fragw\u00fcrdige Zahlungen an die SGTLLC, an die SGTBB und zu deren Gunsten an Dritte aufgedeckt, darunter 71 TEUR f\u00fcr eine Schiedsgerichtsgeb\u00fchr der SGT ELT BidCo GmbH, die wohl im M\u00e4rz 2024 an die TGS24 zur\u00fcckgezahlt wurde, 200 TEUR f\u00fcr einen Aktienerwerb der SGTBB, der nachtr\u00e4glich durch die Gew\u00e4hrung eines Darlehens an die SGTBB zu heilen versucht wurde, 300 TEUR als Anzahlung an die SGTBB, \u00fcber die aber wohl nie abgerechnet wurde, mehrere Millionen EUR sogenannte Research and Advisory Fees an die SGTLLC, \u00fcber die wohl nicht transparent abgerechnet wurde, etwa 85 TEUR f\u00fcr die Gr\u00fcndung von SGT-Fondsentit\u00e4ten in Drittbesitz, mehrere \u00dcbertr\u00e4ge in Gr\u00f6\u00dfenordnung\u00a0 von 30 TEUR monatlich zu Gunsten eines Kontos der SGTLLC. Ob die TGS24 diese Betr\u00e4ge zu Recht aufgewendet hat, in Geld zur\u00fcckerhalten hat oder sie einen Teil der Forderungen von 1,4 Mio. EUR darstellen, deren Zahlung nun seitens der SGT verweigert wird, oder sogar nichts davon, ist unklar. Daneben wurden von der TGS24 vertreten durch Marianne Rajic die erw\u00e4hnte Darlehensvergabe von 200 TEUR zu un\u00fcblichen Konditionen, n\u00e4mlich ohne Zins und Sicherheiten, an die SGTBB veranlasst sowie vertreten durch Marcel Normann wenige Tage vor seinem Ausscheiden im Februar 2024 eine deutliche Verschlechterung der Besicherung des Darlehens an die SGTLLC von 3,6 Mio. EUR vereinbart, und wohl von \u00a0s\u00e4mtlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern zu verantworten und nach Ansicht der PGH pflichtwidrig, auf eine Dokumentation, eine markt\u00fcbliche Verzinsung, Besicherung, Tilgung, Klauseln wie R\u00fcckzahlungsmodalit\u00e4ten, Aufrechnungsverbote u.\u00e4., und auf eine F\u00e4lligkeitsfestlegung der Forderungen von 1,4 Mio. EUR verzichtet. Das k\u00f6nnte geeignet sein, eine gesamtschuldnerische Haftung der ehemaligen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der TGS24 auszul\u00f6sen. Zur Kl\u00e4rung geeignete Stellungnahmen der SGTLLC und ihrer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu diesen Fragestellungen waren nicht erh\u00e4ltlich. Die SGTLLC hat sogar dem Software-Anbieter Sage unter Androhung von Schadenersatzanspr\u00fcchen untersagt, der TGS24 Zugang zu ihren eigenen Buchhaltungsdaten zu geben. Die urspr\u00fcngliche f\u00fcr TGS24 g\u00fcnstigere Besicherungsvereinbarung des Darlehens an die SGTLLC von 3,6 Mio. EUR aus 2022 wurde von der PGH in den ihr \u00fcberlassenen Archiven der TGS24 nicht aufgefunden.<\/p>\n<p>Seit Herbst 2023 kam aus \u00f6ffentlichen Quellen wie zum Beispiel OffshoreAlert.com oder caseboard.io sukzessive ans Licht, dass die SGTLLC-Partner Joseph Pacini und Carsten Geyer in eine Vielzahl von Rechtsauseinandersetzungen rund um den Globus verwickelt waren und teilweise noch sind, darunter mit Investoren ihres fr\u00fcheren Private Equity-Unternehmens XIO, dem Wall Street Journal bzw. seiner Tr\u00e4gergesellschaft Dow Jones, der Mehrzahl ihrer fr\u00fcheren Partner, zuletzt mit Christoph Gerlinger, und sogar mit den derzeitigen SGTLLC-Partnern Marcel Normann und Dino Steinborn sowie mit ihren eigenen Anw\u00e4lten. Somit ist davon auszugehen, dass auch die PGH klagen m\u00fcssen wird, um ihre berechtigten Interessen und Forderungen durchzusetzen. Betreffend die Darlehensr\u00fcckzahlung in H\u00f6he von 200 TEUR hat die PGH bereits Urkundenklage gegen die SGTBB eingereicht.<\/p>\n<p>Im Zuge verschiedener Auseinandersetzungen zwischen den SGTLLC-Partnern und ihren Gesellschaften auf der einen Seite und Christoph Gerlinger, CEO und Gr\u00fcnder der PGH, und der PGH-Gruppe auf der anderen Seite u.a. im Hinblick auf gezielte, seit 2023 andauernde Befragungen der Financial Times zur Kapitalausstattung der SGT-Fonds, zum Scheitern des PE-Deals Elatec in 2023 usw., und im Hinblick auf ein damit m\u00f6glicherweise in Zusammenhang stehendes Schiedsgerichtsverfahren, und auf unz\u00e4hlige schriftliche Handlungs- und Unterlassungsaufforderungen der SGT-Seite gegen\u00fcber der PGH und Christoph Gerlinger, ist er zu der Auffassung gelangt, dass verschiedene Handlungen insbesondere von Joseph Pacini und Carsten Geyer vor und nach der Trennung der beiden Seiten Straftaten verk\u00f6rpern k\u00f6nnten. Die PGH hat nun eine anerkannte, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei mit der Pr\u00fcfung strafrechtlicher Implikationen beauftragt, entsprechende Strafantr\u00e4ge sind in Vorbereitung.<\/p>\n<p>Seit Dezember 2024 erhalten zudem verschiedene Zeitungsredaktionen, private und gesch\u00e4ftliche Organisationen und Aufsichtsbeh\u00f6rden anonyme Emails verschiedener Absender mit unterschiedlichsten unwahren Bezichtigungen, die darauf zielen, die Reputation der PGH und von Christoph Gerlinger massiv zu besch\u00e4digen, und die Straftaten verk\u00f6rpern d\u00fcrften. Indizien sprechen daf\u00fcr, dass der T\u00e4ter aus dem Kreis der SGTLLC-Partner stammt. Der Anwalt der SGT-Partner streitet dies in deren Namen mit Nachdruck ab. Christoph Gerlinger selbst h\u00e4lt es seinerseits subjektiv f\u00fcr ausgeschlossen, dass Marcel Normann oder Dino Steinborn an den Taten beteiligt sind und hat Strafantrag gegen unbekannt gestellt, die ausgel\u00f6sten beh\u00f6rdlichen Anstrengungen zur Ermittlung des T\u00e4ters laufen auf Hochtouren. Zudem hat die PGH die Pr\u00fcfung von etwaigen Schadensersatz- oder Differenzhaftungsanspr\u00fcchen gegen die SGTLLC in H\u00f6he von bis zu 100 Mio. EUR wegen des Verdachts der arglistigen T\u00e4uschung \u00fcber den Wert der Sacheinlage in der Kapitalerh\u00f6hung der PGH in 2020 \/ 2021 aufgenommen, deren Ausgleich die SGTLLC aber auch bei einem Erfolg ihrer laufenden Private Equity-Investments finanziell \u00fcberfordern k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Ungeachtet dieser Sachverhalte konzentriert sich die PGH auf die bereits unterschriebene transformatorische Akquisition der The Payments Group, einer Gruppe aus vier kooperierenden, spezialisierten Fintech- und Paytech-Unternehmen, und die sich daraus f\u00fcr sie ergebenden Wachstums- und Ertragsperspektiven.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00dcber The Payments Group Holding<br \/>\n<\/strong>Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegr\u00fcndete und im August 2024 umfirmierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main.<\/p>\n<p>Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag \u00fcber den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing unter aufschiebenden Bedingungen steht, deren Eintritt in den n\u00e4chsten Monaten erwartet wird. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden:<\/p>\n<p>Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe \u2013 The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste f\u00fcr Hunderte von Online-H\u00e4ndlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als k\u00fcnftigen Marktf\u00fchrer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidl\u00f6sungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten.<\/p>\n<p>TPG besch\u00e4ftigt \u00fcber 50 Mitarbeiter und ist global t\u00e4tig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen.<\/p>\n<p>Des Weiteren h\u00e4lt die PGH aus ihrer Historie als ein f\u00fchrender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups \u00fcber ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Investor Relations Kontakt<br \/>\n<\/strong> <strong>Rosenberg Strategic Communications<br \/>\n<\/strong> Dirk Schmitt<br \/>\nd.schmitt@rosenbergsc.com<br \/>\n+49 170 302 8833<\/p>\n<p><u><a href=\"https:\/\/tpgholding.com\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/250213-Rechtstreitigkeiten-mit-der-fruheren-Grosaktionarin-SGT-Capital-LLC-ihren-Partnern-und-verbundenen-Gesellschaften-DEU.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" rel=\"noopener\">Click here for PDF version<\/a><\/u><\/p>\n<p>More information at <a href=\"https:\/\/tpgholding.com\">https:\/\/tpgholding.com<\/a>\u00a0and <a href=\"https:\/\/payments-group.com\/startseite-de\/\">https:\/\/www.payments-group.com\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>+++ Pressemitteilung +++ The Payments Group Holding &#8211; Rechtstreitigkeiten mit der fr\u00fcheren Gro\u00dfaktion\u00e4rin SGT Capital LLC, ihren Partnern und verbundenen Gesellschaften &nbsp; Zahlungsverzug seitens der SGT Capital LLC, deren Tochter SGT Beteiligungsberatung GmbH, von SGT Capital Fund II-Entit\u00e4ten und weiteren ihnen nahestehenden Unternehmen Unklarheiten und Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten bei unserer ehemals von den SGT Capital LLC-Partnern gef\u00fchrten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-full-image.php","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/18009"}],"collection":[{"href":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=18009"}],"version-history":[{"count":14,"href":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/18009\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":18280,"href":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/18009\/revisions\/18280"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=18009"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}