{"id":18313,"date":"2025-05-14T10:32:11","date_gmt":"2025-05-14T08:32:11","guid":{"rendered":"https:\/\/tpgholding.com\/?page_id=18313"},"modified":"2025-05-14T10:34:12","modified_gmt":"2025-05-14T08:34:12","slug":"pressemitteilung-vom-13-mai-2025","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/pressemitteilung-vom-13-mai-2025\/","title":{"rendered":"Pressemitteilung vom 13 Mai 2025"},"content":{"rendered":"<figure><a href=\"https:\/\/tpgholding.com\/wp-content\/themes\/FoundationXOZ\/assets\/logo.png\" rel=\"attachment wp-att-15549\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" src=\"https:\/\/tpgholding.com\/wp-content\/themes\/FoundationXOZ\/assets\/logo.png\" alt=\"SGT_Logo\" width=\"400px\" \/><\/a><\/figure>\n<p style=\"text-align: center;\">+++ Pressemitteilung +++<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>The Payments Group Holding \u2013 Update zu den Finanzforderungen gegen die<br \/>\n<\/strong><strong>SGT Capital-Gruppe von 5,4 bzw. 7,2 Mio. Euro<\/strong><\/p>\n<p><strong>Frankfurt am Main, 13. Mai 2025 &#8211; <\/strong>Zwischen der The Payments Group Holding (PGH), einer 2012 gegr\u00fcndeten und im August 2024 umfirmierten Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, und der SGT Capital LLC-Gruppe (SGT-Gruppe) bestehen Rechtstreitigkeiten unter anderem \u00fcber Forderungen der PGH von nunmehr 5,4 bzw. 7,2 Mio. EUR, denen sich die in vielerlei Rechtsauseinandersetzungen verwickelte, von Joseph Pacini und Carsten Geyer gesteuerte SGT-Gruppe mithilfe ihrer Anw\u00e4lte Willkie Farr Gallagher LLP auf fragw\u00fcrdige Weise zu entziehen versucht. Wir berichten \u00fcber den aktuellen Stand.<\/p>\n<p><u>Entstehung der Forderungen gegen die SGT-Gruppe<br \/>\n<\/u><\/p>\n<p>Die TGS24 Capital Pte. Ltd. (TGS24), ehemalige SGT Capital Pte. Ltd. mit Sitz in Singapur, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der PGH, hat in 2022 bis 2024 unter ihren damaligen Direktoren Marianne Rajic, Marcel Normann, Dino Steinborn und Paul Wong, die drei Erstgenannten zugleich bis heute Partner des Private Equity-Unternehmens SGT Capital LLC (SGTLLC) auf den Kaiman-Inseln, im Wesentlichen\u00a0drei Finanzforderungen gegen verschiedene Entit\u00e4ten der SGT-Gruppe\u00a0begr\u00fcndet \u2013<\/p>\n<ul>\n<li>3,8 Mio. EUR gegen\u00fcber der SGTLLC aus einem am 31.12.27 zu tilgenden, mit 9% p.a. verzinslichen und besicherten Darlehen vom 31.05.22 samt 1 Mio. EUR \u00fcberf\u00e4lliger Zinsen,<\/li>\n<li>200 TEUR gegen\u00fcber der SGT Beteiligungsberatung GmbH, Frankfurt (SGTBB) aus einem am 31.12.24 f\u00e4llig gewordenen Darlehen vom 24.02.24, und 41 TEUR aus einer seit Juni 2024 f\u00e4lligen Auslagenrechnung betreffend die Boni 2023 f\u00fcr von der PGH an die SGTBB ausgeliehene Mitarbeiter, die die SGTBB diesen Mitarbeitern und der PGH fest zugesagt hatte, und<\/li>\n<li>1,4 Mio. EUR gegen\u00fcber zwei Entit\u00e4ten des SGT-Flaggschiff-Fonds SGT Capital Fund II (SGT Fund II) und andere mit ihm verbundene Gesellschaften aus der T\u00e4tigung von Auslagen seitens der TGS24 in 2022 und 2023.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die TGS24 hat diese Forderungen in 2024 an ihre Muttergesellschaft PGH abgetreten.<\/p>\n<p>Daneben hat die PGH nach Rechtsauffassung ihrer Anw\u00e4lte inzwischen weitere Zins- und Schadenersatzforderungen von 1,8 Mio. EUR erworben.<\/p>\n<p><u>Fortbestand der Forderungen der TGS24 gegen die SGT-Gruppe<\/u><\/p>\n<p>Die SGT-Gruppe hat sich am 14.10.24 aus heiterem Himmel pl\u00f6tzlich abwegiger und rechtlich haltloser Gegenforderungen von 9,9 Mio. EUR gegen die TGS24 ber\u00fchmt, die der Buchhaltung und Dokumentenlage der TGS24 widersprechen\u00a0und\u00a0die sie w\u00e4hrend der monatelangen Verhandlungen zur Trennung zwischen der SGT- und der PGH-Sph\u00e4re zwischen Ende 2023 bis 24. Februar 2024 zu keinem Zeitpunkt auch nur erw\u00e4hnt hat.\u00a0Mit diesen behaupteten Gegenforderungen hat sie die Aufrechnung gegen\u00fcber den Forderungen der PGH-Gruppe erkl\u00e4rt, aber\u00a0sie ungeachtet der wiederholten Aufforderungen durch Anw\u00e4lte der PGH bis dato rechtlich nicht substantiiert,\u00a0auch nicht in ihrer Klageschrift vom 13.01.25 in Luxemburg betreffend einen Teilbetrag von 3,8 Mio. EUR.<\/p>\n<p>Eine Aufrechnung ist nach Rechtsauffassung der Anw\u00e4lte der PGH schon allein deshalb\u00a0unm\u00f6glich, weil sich die Gegenforderungen gegen die TGS24 richten, nicht gegen die PGH als Gl\u00e4ubigerin der drei genannten Forderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe.\u00a0Betreffend die Darlehensforderungen in H\u00f6he von 3,8 Mio. EUR gegen die SGTLLC und von 200 TEUR gegen die SGTBB ist eine Aufrechnung zus\u00e4tzlich auch auf Grund eines Aufrechnungsverbots in den jeweiligen Darlehensvertr\u00e4gen unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Mithin bestehen nach \u00dcberzeugung der PGH die Forderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe in H\u00f6he von 5,4 Mio. EUR fort. Die SGTLLC und ihr Fondsadministrator CSC Intertrust haben insoweit nach \u00dcberzeugung der PGH unzutreffende Ausk\u00fcnfte an die Wirtschaftspr\u00fcfer der PGH erteilt und sich m\u00f6glicherweise f\u00fcr damit verursachte Sch\u00e4den haftbar gemacht.<\/p>\n<p>Die Behauptung von Gegenforderungen und deren Aufrechnung dient der SGT-Gruppe nach Vermutung der PGH haupts\u00e4chlich dazu,\u00a0f\u00fcr die Begleichung der Forderungen der PGH Zeit zu gewinnen und den Fondsadministrator CSC Intertrust und den Fonds-Wirtschaftspr\u00fcfer Forvis Mazars das Nicht-Fortbestehen der Forderungen der PGH vorzuspiegeln, um eine Ausbuchung ihrer korrespondierenden Verbindlichkeiten gg\u00fc. der PGH und deren Umbuchung zu Gunsten einer eigenen Gesellschaft durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, n\u00e4mlich zu Gunsten eines sog. General Partners des SGT Fund II.<\/p>\n<p>Selbst im Falle des Bestehens der von der SGT-Gruppe behaupteten Clawback-Forderungen w\u00e4re dies nicht von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung f\u00fcr die PGH-Gruppe, weil die TGS24 dann nach ihrer Ansicht Schadenersatzanspr\u00fcche gegen ihre damaligen Direktoren h\u00e4tte und andernfalls ohne Auswirkung auf die PGH-Gruppe liquidiert werden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Der CEO der PGH, Christoph Gerlinger, h\u00e4lt es f\u00fcr nicht ausgeschlossen, dass die SGT-Gruppe bei CSC Intertrust bereits bewirkt haben k\u00f6nnte, den nach Ansicht der PGH ihr geschuldeten, unrechtm\u00e4\u00dfig auf einen General Partner des SGT Fund II umgebuchten Betrag an denselben auszuzahlen. In diesem Fall h\u00e4tte die SGT-Gruppe unter der F\u00fchrung von Joseph Pacini und Carsten Geyer m\u00f6glicherweise ihre eigenen Fondsinvestoren substantiell gesch\u00e4digt, da die Zahlungspflicht des SGT Fund II et al gegen\u00fcber der PGH mit der Auszahlung an ihre verbundene Gesellschaft nicht erloschen sein d\u00fcrfte.<\/p>\n<p><u>\u00dcberf\u00e4lligkeit der Forderungen und Zahlungsverzug der SGT-Gruppe<\/u><\/p>\n<p>Betreffend die 3,8 Mio. EUR Darlehensforderung der PGH gegen die SGTLLC\u00a0wurden laut Darlehensvertrag bei jeder erfolgten Teiltilgungsleistung Zinsen f\u00e4llig. Diese Zinszahlungspflichten blieben bis dato aber seitens der SGTLLC unbedient.\u00a0Die SGTLLC hat indessen lediglich versucht, Teilbetr\u00e4ge von erfolgten Tilgungsleistungen nachtr\u00e4glich in Zinsleistungen umzuwidmen.\u00a0Nach Ansicht der PGH ist ein Zinsbetrag von 957 TEUR \u00fcberf\u00e4llig.<\/p>\n<p>Die 1,4 Mio. EUR Forderungen der PGH gegen den SGT Fund II et al aus f\u00fcr ihn get\u00e4tigten Auslagen\u00a0sind mangels anderweitiger Vereinbarungen nach Ansicht der PGH jeweils sofort nach Verauslagung von Teilbetr\u00e4gen zur R\u00fcckzahlung f\u00e4llig geworden,\u00a0wie das bei Auslagen auch \u00fcblich erscheint.\u00a0Im dazu gef\u00fchrten rechtlichen Diskurs hat die Gegenseite nach dem Verst\u00e4ndnis der PGH ihren Fokus zuletzt vom Bestreiten der Forderungen hin zu der Behauptung einer angeblich zur Zeit ihrer Beherrschung der TGS24 getroffenen Stundungsvereinbarung gelegt. Diese Vereinbarung hat sie indessen trotz wiederholter anwaltlicher Aufforderung und Nachfristsetzung nicht vorgelegt,\u00a0obwohl das sowohl in der materiellen als auch in einer \u00e4u\u00dferungsrechtlichen Auseinandersetzung dar\u00fcber in ihrem dringenden Interesse liegen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Die 200 TEUR Darlehensforderung gegen die SGTBB\u00a0wurde laut Darlehensvertrag mit Ablauf des 31.12.24 zur R\u00fcckzahlung f\u00e4llig\u00a0und ist von der SGTBB bis dato nicht geleistet.<\/p>\n<p>Insgesamt ist nach \u00dcberzeugung der PGH ein Teilbetrag ihrer Forderungen gegen die SGT-Gruppe von 5,4 Mio. EUR in H\u00f6he von 2,6 Mio. EUR \u00fcberf\u00e4llig und befinden sich die jeweiligen SGT-Schuldner im Zahlungsverzug. Hinzu kommen f\u00e4llige weitere Zins- und Schadenersatzforderungen von 1,8 Mio. EUR.<\/p>\n<p><u>Werthaltigkeit der Forderungen gegen die SGT-Gruppe<\/u><\/p>\n<p>Die am 31.05.22\u00a0in H\u00f6he von 6,4 Mio. EUR vertraglich begr\u00fcndete, infolge von Teiltilgungen und Zinslauf\u00a0nunmehr mit 3,8 Mio. EUR valutierende Darlehensforderung\u00a0gegen die SGTLLC ist durch eine\u00a0Sicherheitsvereinbarung an Auszahlungsanspr\u00fcchen besichert,\u00a0die der SGTLLC seitens des SGT Fund II aus ihrer am 1.06.22 erfolgten Einzahlung in den SGT Fund II zustehen.\u00a0Die Forderungen von 1,4 Mio. EUR richten sich \u00fcberwiegend gegen den SGT Fund II,\u00a0der verm\u00f6gend ist,\u00a0und gegen verschiedene SGT Capital General Partner,\u00a0deren Insolvenz die SGT-Seite tunlichst vermeiden wollen d\u00fcrfte.\u00a0Zu der am 24.02.24 vertraglich begr\u00fcndeten Darlehensforderung von 200 TEUR gegen die SGTBB haben beide Seiten in dem am Landgericht Frankfurt anh\u00e4ngigen Urkundenverfahren weiter vorgetragen und wird am 21. Mai 2025 die m\u00fcndliche Verhandlung stattfinden.<\/p>\n<p>Die Werthaltigkeit der erw\u00e4hnten Sicherheit f\u00fcr die Darlehensforderung der PGH in H\u00f6he von 3,8 Mio. EUR k\u00f6nnte durch eine Darlehnslinieneinr\u00e4umung in Millionenh\u00f6he seitens des SGT Fund II an eine Zweckgesellschaft namens SGT ELT BidCo GmbH zum Zwecke der Begleichung von \u201eZahlungsverpflichtungen f\u00fcr den ELATEC-Rechtsstreit\u201c geschm\u00e4lert worden sein.\u00a0Inwieweit es im Interesse des SGT Fund II gelegen hat, diese Darlehenslinie zu gew\u00e4hren und damit wohl das gesamte Rechtsauseinandersetzungskostenrisiko der gescheiterten Transaktion zu \u00fcbernehmen, obwohl der SGT Fund II beim Kaufvertragsabschluss \u2013 soweit der PGH aus der Er\u00f6rterung in ihren Aufsichtsratssitzungen im Herbst 2024 bekannt \u2013 bei weitem finanziell nicht dazu in der Lage gewesen w\u00e4re, den Erwerb der Zielgesellschaft allein vorzunehmen, ist der PGH unklar. Sie vertraut indessen darauf, dass der Fondsadministrator CSC Intertrust verhindert, dass dem Fondverm\u00f6gen kein Schaden entsteht,\u00a0und andernfalls gegen\u00fcber den Fondsinvestoren haftet.<\/p>\n<p><u>Rechtsstreit um \u00c4u\u00dferungen der PGH zu ihren Forderungen gegen die SGT-Gruppe<\/u><\/p>\n<p>Die SGT-Gruppe vertreten durch Rechtsanw\u00e4lte KNPZ hat die PGH wegen ihrer \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen zu ihren Forderungen \u2013 wie denen vom 13.02., 10.03., 21.03. und 25.03.25 sowie in ihrem Gesch\u00e4ftsbericht 2023 \u2013 wiederholt abgemahnt und zu ihrer \u00c4u\u00dferung vom 13.02.25 zwischenzeitlich eine Klage am Landgericht Hamburg\u00a0eingereicht.\u00a0Es gelang ihr jedoch bisher nicht, gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die \u00c4u\u00dferungen der PGH zu erlangen.\u00a0Mit weiteren Abmahnungen hat die SGT-Gruppe versucht, die Wiedergabe der Pressemitteilungen der PGH auf den Webseiten der Deutschen B\u00f6rse, des f\u00fchrenden Kapitalmarktnachrichtenverbreiters EQS und verschiedener namhafter Finanzportale zu unterbinden, um die Aussagen der PGH vor der breiteren \u00d6ffentlichkeit zu verbergen.\u00a0Die Deutsche B\u00f6rse und EQS haben die beiden f\u00fcr die Dauer der Pr\u00fcfung von ihren Webseiten entfernten Pressemitteilungen der PGH vom 13.02. und 10.03.25 nach eigehender Pr\u00fcfung und Auseinandersetzung mit den Anw\u00e4lten der SGT-Gruppe am 8.05.25 wieder hochgeladen.<\/p>\n<p><u>Haftung der ehemaligen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der PGH-Tochter f\u00fcr Sch\u00e4den aus Gegenforderungen der SGT-Gruppe und f\u00fcr Forderungsausf\u00e4lle<\/u><\/p>\n<p>Nach Rechtseinsch\u00e4tzung der Anw\u00e4lte der PGH w\u00fcrden die damaligen Direktoren der TGS24 f\u00fcr den Fall des Bestehens der von der SGT-Gruppe behaupteten Clawback-Forderungen der TGS24 aufgrund deren Verursachung zu Lasten der TGS24 und ihren eigenen Gunsten als mittelbar wirtschaftlich Beg\u00fcnstigte jeweils pers\u00f6nlich und gesamtschuldnerisch f\u00fcr die der TGS24 entstandenen direkten und indirekten Sch\u00e4den haften.\u00a0Dasselbe d\u00fcrfte im Falle des Ausbleibens der R\u00fcckzahlung der vorstehenden Forderungen von 200 TEUR und 1,4 Mio. EUR gelten, da diese Forderungen durch die T\u00e4tigung von Auslagen ohne Rechtsgrund gegen das Interesse der TGS24 verursacht wurden. Betreffend die 1,4 Mio. EUR Forderungen d\u00fcrfte das erst recht im Falle des Bestehens einer Stundungsvereinbarung zu Lasten der TGS24 und zu Gunsten der damaligen Direktoren als mittelbar wirtschaftlich Beg\u00fcnstigte gelten, da deren Abschluss nach Auffassung der Anw\u00e4lte der PGH eine Untreuehandlung der damaligen Direktoren verk\u00f6rpern w\u00fcrde.<\/p>\n<p><u>Resum\u00e9<\/u><\/p>\n<p>Unter dem Strich rechnet die PGH damit, dass sie ihre Forderungen gegen die SGT-Gruppe wird realisieren k\u00f6nnen. M\u00f6glicherweise stehen ihr auch ersatzweise Anspr\u00fcche gegen die damaligen Direktoren der TGS24 und\/oder den Fondsadministrator CSC Intertust zu.<\/p>\n<p><u>Seitens der SGTBB versuchte Inanspruchnahme des Aufsichtsrats und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der PGH<\/u><\/p>\n<p>Die SGTBB vertreten durch Willkie Farr Gallagher hat den Aufsichtsrat der PGH unter Fristsetzung aufgefordert, die Komplement\u00e4rin der PGH und den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer derselben auf Schadenersatz f\u00fcr die Verursachung von Anwaltskosten insb. f\u00fcr die Durchsetzung der Forderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe\u00a0zu verklagen. Gleicherma\u00dfen hat sie den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Komplement\u00e4rin der PGH unter Fristsetzung aufgefordert, den Aufsichtsrat der PGH auf Schadenersatz daf\u00fcr zu verklagen, dass er die Komplement\u00e4rin der PGH und den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer derselben im Rahmen seiner \u00dcberwachungspflicht der Komplement\u00e4rin der PGH bis dato nicht auf Schadenersatz verklagt hat.<\/p>\n<p>Dass das vermeintliche Aktion\u00e4rsinteresse der SGTBB dabei nur vorgeschoben ist, liegt auf der Hand, da die SGT-Gruppe zugleich Gro\u00dfschuldnerin und Beklagte der PGH ist, wobei das Volumen ihrer Schulden bei der PGH ein Vielfaches des Werts ihrer PGH-Aktien ausmacht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00dcber The Payments Group Holding<br \/>\n<\/strong>Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegr\u00fcndete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit Sitz in Frankfurt am Main.<\/p>\n<p>Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag \u00fcber den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden:<\/p>\n<p>Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe \u2013 The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste f\u00fcr Hunderte von Online-H\u00e4ndlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als k\u00fcnftigen Marktf\u00fchrer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidl\u00f6sungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten.<\/p>\n<p>TPG besch\u00e4ftigt \u00fcber 50 Mitarbeiter und ist global t\u00e4tig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen.<\/p>\n<p>Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer k\u00fcnftig 25%igen Beteiligung German AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company Builder namens \u201aSoftmax AI\u2018. Daneben h\u00e4lt die PGH aus ihrer Historie als ein f\u00fchrender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups \u00fcber ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Investor Relations Kontakt<br \/>\n<\/strong> <strong>Rosenberg Strategic Communications<br \/>\n<\/strong> Dirk Schmitt<br \/>\nd.schmitt@rosenbergsc.com<br \/>\n+49 170 302 8833<\/p>\n<p><u><a href=\"https:\/\/tpgholding.com\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/250513-The-Payments-Group-Holding-\u2013-Update-zu-den-Finanzforderungen-gegen-die-SGT-Capital-Gruppe-von-54-bzw.-72-Mio.-Euro.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" rel=\"noopener\">Click here for PDF version<\/a><\/u><\/p>\n<p>More information at <a href=\"https:\/\/tpgholding.com\">https:\/\/tpgholding.com<\/a>\u00a0and <a href=\"https:\/\/payments-group.com\/startseite-de\/\">https:\/\/www.payments-group.com\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>+++ Pressemitteilung +++ The Payments Group Holding \u2013 Update zu den Finanzforderungen gegen die SGT Capital-Gruppe von 5,4 bzw. 7,2 Mio. 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