{"id":18387,"date":"2025-07-04T11:36:12","date_gmt":"2025-07-04T09:36:12","guid":{"rendered":"https:\/\/tpgholding.com\/?page_id=18387"},"modified":"2025-08-01T09:28:02","modified_gmt":"2025-08-01T07:28:02","slug":"vorwort-geschaftsbericht-2024","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tpgholding.com\/index.php\/vorwort-geschaftsbericht-2024\/","title":{"rendered":"Vorwort Gesch\u00e4ftsbericht 2024"},"content":{"rendered":"<h3>VORWORT DES MANAGEMENTS<\/h3>\n<figure><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/tpgholding.com\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/Christoph-Gerlinger_Foto.jpg\" style=\"margin-left:-40px;width:40%\"><br \/>\n<span style=\"margin-left:-40px\">Christoph Gerlinger | Gr\u00fcnder und CEO<\/span><\/figure>\n<p><strong>Liebe Aktion\u00e4re, <\/strong><br \/>\n<strong>Liebe Freunde der The Payments Group Holding,<\/strong><br \/>\nwir legen Ihnen heute unseren Gesch\u00e4ftsbericht f\u00fcr das Jahr 2024 vor.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Ereignisse in 2024 und seit Jahresbeginn 2025<\/span><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr 2024 war gepr\u00e4gt durch die Beendigung des Private Equity-Asset Management Gesch\u00e4fts, das wir seit 2021 \u00fcber unsere Tochter TGS24 Capital Pte. Ltd. (TGS24), vormals SGT Capital Pte. Ltd. (SGTPTE) in Singapur betrieben haben, durch die R\u00fcckabwicklung der Beziehung zur ehemaligen Gro\u00dfaktion\u00e4rin SGT Capital LLC einschlie\u00dflich ihrer unentgeltlichen R\u00fcckgabe von 36,7 Mio. PGH-Aktien an uns und durch die Akquisition der zur The Payments Group geh\u00f6renden vier operativen Zahlungsdienstleister \/ PayTech-Unternehmen.<\/p>\n<p>Im zweiten Quartal hatten sich uns verschiedene Opportunit\u00e4ten f\u00fcr ein sogenanntes Reverse Listing er\u00f6ffnet, von denen die mit der The Payments Group am attraktivsten war und sich auch z\u00fcgig konkretisieren lie\u00df. Am 13. August 2024 ist es uns gelungen, einen Kaufvertrag mit den Gesellschaftern der zur The Payments Group geh\u00f6renden Unternehmen zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Damit haben wir eine 72,9%ige Mehrheitsbeteiligung an der Funanga AG, Berlin, und 75%ige Mehrheitsbeteiligungen an der Campamocha Ltd., Malta, mit ihren hundertprozentigen Tochterunternehmen Calida Financial Ltd., Malta, und TWBS Ltd., Malta, und der Surfer Rosa Ltd., Isle of Man sowie Kaufoptionen f\u00fcr die restlichen je 25% der Anteile erworben \u2013 seit Herbst 2024 gemeinsam unter der Marke The Payments Group (TPG) operierend. Ein Anteil von 2,1% an der Funanga geh\u00f6rt uns schon seit 2014. Die Akquisition steht noch immer unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen.<\/p>\n<p>Durch die Akquisition entsteht eine in Deutschland beheimatete, b\u00f6rsennotierte PayTech-Gruppe, die gut 50 Mitarbeiter besch\u00e4ftigt und \u00fcber mehr als 500.000 technisch angebundene physische Verkaufsstellen in \u00fcber 20 L\u00e4nder verf\u00fcgt, darunter Kioske, Einzelh\u00e4ndler und Tankstellen. Die \u00fcbernommenen Gesellschaften sind profitabel und Cashflow-positiv. Das j\u00e4hrliche Umsatzwachstum wird in den Jahren 2021 bis 2025e voraussichtlich \u00fcber 50% p.a. betragen.<br \/>\nDas Closing h\u00e4ngt vom Eintritt verschiedener aufschiebender Bedingungen ab, insbesondere der Zustimmung der Finanzaufsicht von Malta (MFSA) zum Eigent\u00fcmerwechsel der TPG-Gruppe, der Vorlage eines pro-forma konsolidierten Jahresabschlusses seitens der TPG-Gruppe f\u00fcr 2024 und der Platzierung von PGH-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts im Volumen von 10 Mio. EUR bei interessierten, auf den Online-Payment-Sektor spezialisierten Private Equity-Investoren.<\/p>\n<p>Mit dem Eintritt der beiden erstgenannten Bedingungen rechnet die Gesellschaft \u2013 nach Auftreten von unvorhergesehen Hindernissen und Verz\u00f6gerungen \u2013 nun endlich \u2013 binnen wenigen Wochen nach Aufstellung dieses Lageberichts. Mit dem Eintritt der zuletzt genannten Bedingung rechnet die Gesellschaft binnen sechs Monaten nach Eintritt der zuvor genannten Bedingungen.<\/p>\n<p>Im September 2024 konnten wir verk\u00fcnden, dass unsere neu akquirierte Tochtergesellschaft Calida Financial Ltd. von der maltesischen Finanzaufsicht MFSA eine E-Geld-Lizenz erhalten hat. Diese Lizenz berechtigt die Calida Financial Ltd., innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte europaweit anzubieten. Die Lizenz soll nun im Rahmen des daf\u00fcr vorgesehenen Passportierungsprozesses in allen EU-Mitgliedsstaaten aktiviert werden. Die Aktivierung der Lizenz hat sich noch etwas hingezogen und steht nach Einsch\u00e4tzung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Calida nunmehr unmittelbar bevor.<\/p>\n<p>Im M\u00e4rz 2025 ist es uns gelungen, eine Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag abzuschlie\u00dfen. F\u00fcr die 72,9 bzw. 75%igen Anteile an der TPG ist von uns nicht mehr eine fixe Gegenleistung von 68,1 Mio. EUR zu erbringen, sondern eine variable Gegenleistung abh\u00e4ngig von der Bewertung seitens der von der uns zur Finanzierung der Bartranche der Transaktion zu werbenden Erwerber eigener PGH-Aktien. Die Kaufoption f\u00fcr die verbleibenden 25% an den Zielgesellschaften l\u00e4uft nun bis 31. Januar 2027 und der Aus\u00fcbungspreis bel\u00e4uft sich nunmehr auf das \u00c4quivalent der gleichen Unternehmensbewertung der TPG wie beim Erwerb der 72,9 bzw. 75% Anteile. Die PGH wiederum wird nunmehr nach ihrem Substanzwert bei Closing einschlie\u00dflich nicht bilanzierter Werte von aktuell gesch\u00e4tzt \u00fcber 20 Mio. EUR bewertet und davon werden 80% angesetzt. Nach dem urspr\u00fcnglichen Kaufvertrag vom 13. August 2024 betrug das Wertverh\u00e4ltnis zwischen der TPG und der PGH 4:1 und kann nun auch h\u00f6her oder niedriger ausfallen. Wir erwarten nunmehr ein zugunsten unserer Aktion\u00e4re signifikant verbessertes Wertverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p>Zur Sicherung unserer Gesellschaft \u2013 in Anbetracht der ausbleibenden Zahlungseing\u00e4nge der nach unserer Ansicht \u00fcberf\u00e4lligen Forderungen gegen die SGT-Gruppe in H\u00f6he von ca. 1 Mio. EUR gegen die SGT Capital LLC, in H\u00f6he von 1,43 Mio. EUR gegen verschiedene SGT-Fondsentit\u00e4ten und in H\u00f6he von 200 TEUR gegen die SGT Beteiligungsberatung GmbH \u2013 haben wir uns im M\u00e4rz 2025 veranlasst gesehen, eine Verkaufsopportunit\u00e4t bez\u00fcglich einer Beteiligung aus dem Heritage VC Portfolio der German Startups Group VC GmbH zu ergreifen, obwohl wir daf\u00fcr einen Discount in H\u00f6he von 1,7 Mio. EUR gegen \u00fcber dem fairen Wert und gegen\u00fcber dem Buchwert in Kauf nehmen mussten. Wir haben die sich hieraus ergebende bilanzielle Abwertung werterhellend bereits auf den 31.12.2024 vorgenommen, sodass allein dieser Sachverhalt knapp 40% des Jahresverlustes 2024 verursacht hat. In diesem Zusammenhang ist uns nach \u00dcberzeugung unserer Anw\u00e4lte ein Schadenersatzanspruch gegen die SGT-Gruppe in H\u00f6he von 1,7 Mio. EUR zugewachsen. Diesen haben wir nicht bilanziell aktiviert, sodass dieser eine stille Reserve im weiteren Sinne darstellt.<\/p>\n<p>Daneben haben wir auch unsere Aktivit\u00e4ten auf dem Feld der Artificial Intelligence fortgef\u00fchrt. Gemeinsam mit einem hochkar\u00e4tigen Gr\u00fcnderteam um Dr. Denise Vandeweijer, Wirtschaftsinformatikerin, Gr\u00fcnderin von Verdas Ventures und ehemalige Head of AI bei BMW in der Rolle einer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin, Dr. Allison Fisher, ebenfalls Gr\u00fcnderin von Verdas Ventures und eine erfahrene F\u00fchrungskraft im AI-Bereich sowie Kristian Klemon, AI-Software Engineer der ersten Stunde und Entwickler einer Vielzahl erfolgreicher industriebezogener AI-Applikation in der Rolle des CTO, haben wir in 2025 einen AI-Company-Builder unter der Firma Softmax AI ins Leben gerufen, der auf Open-Source-Modelle wie DeepSeek setzt und in kurzer Folge komplement\u00e4re AI-Apps entwickeln wird. Zwei Anwendungen \u2013 eine Sprach- und Computer Vision-Anwendung f\u00fcr Pflegeheime und ein Computer-Vision-Tool zur Bauteilbegutachten und -dokumentation \u2013 stehen kurz vor dem Marktstart; beide erfordern minimale Betriebskosten, versprechen jedoch sp\u00fcrbare Ums\u00e4tze und er\u00f6ffnen uns neben der TPG Akquisition attraktive Wertsteigerungspotenziale. Eine Anzahl weiterer spannender Projekte steht in den Startl\u00f6chern.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Unsere Finanzzahlen<\/span><\/p>\n<p>Die Umsatzerl\u00f6se in H\u00f6he von 1.172 TEUR entfielen mit 1.072 nahezu ausschlie\u00dflich auf das Segment PE-Asset Management, also die TGS24\/SGTPTE, und beinhalten naturgem\u00e4\u00df nur Ertr\u00e4ge bis zur Einstellung des PE-Asset Managementgesch\u00e4fts per Ende Februar des Berichtszeitraums. Die im direkten Zusammenhang mit den Ertr\u00e4gen aus dem PE-Asset Management stehenden Aufwendungen in diesen zwei Monaten von 3.046 TEUR \u00fcberstiegen die realisierten Ums\u00e4tze bei weitem (was zur Einstellung des Private Equity-Gesch\u00e4fts gef\u00fchrt hat).<\/p>\n<p>Im Segment \u201eInvestment\u201c prognostizierte die Gesellschaft f\u00fcr die von ihr im VC Heritage-Beteiligungsportfolio gehaltenen Unternehmensanteile f\u00fcr das gesamte Jahr 2024 ein negatives Ergebnis von 2.338 TEUR. Wir haben einen saldierten Verlust aus der Bilanzierung des Beteiligungsportfolios von 1.871 TEUR verzeichnet, w\u00e4hrend im gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Verlust von 5.052 TEUR verbucht wurde. Davon betreffen allein 1,7 Mio. EUR die Abwertung einer im M\u00e4rz 2025 ver\u00e4u\u00dferten Beteiligung.<\/p>\n<p>Insgesamt hat unsere Gesellschaft im Jahr 2024 einen Verlust in H\u00f6he von 4.312 TEUR oder 28 Cent pro Aktie erlitten.<\/p>\n<p>Unter dem Strich haben wir die Gesellschaft nach unserer \u00dcberzeugung binnen kurzer Zeit wieder in eine gute wirtschaftliche Verfassung und sehr aussichtsreiche Position gebracht. Leider bestehen jedoch Rechtsauseinandersetzungen mit der SGT Capital-Gruppe, insbesondere im Hinblick auf die konsequente Durchsetzung unserer Forderungen von insgesamt 5,4 Mio. EUR bzw. 7,2 Mio. EUR gegen die SGT Capital-Gruppe \u2013 siehe nachfolgende Abschnitte \u201cAbh\u00e4ngigkeitsbericht\u201c \u201d und \u201eHinweise betreffend Rechtsauseinandersetzungen\u201c. Heute haben wir dazu vor Gericht einen wichtigen Sieg errungen. Wir sind \u00fcberzeugt, dass unsere Anspr\u00fcche durchsetzbar und werthaltig sind und dass deren Durchsetzung unsere Perspektiven im Online Payment- und Artificial Intelligence-Bereich nicht schm\u00e4lert.<\/p>\n<p>Frankfurt am Main, 30. Juni 2025<\/p>\n<p><strong>Christoph Gerlinger\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>MD | Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/p>\n<p>The Payments Group Holding GmbH<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Abh\u00e4ngigkeitsbericht gem\u00e4\u00df \u00a7 312 AktG f\u00fcr den Zeitraum der Abh\u00e4ngigkeit im Gesch\u00e4ftsjahr 2024 vom 1. Januar bis 24. Februar 2024<\/strong><\/p>\n<p>Mit Eintragung in das Handelsregister der The Payments Group Holding GmbH &amp; Co. KGaA (auch \u201ePGH\u201c oder \u201eGesellschaft\u201c) am 26. Januar 2021 haben wir das Grundkapital unserer Gesellschaft durch die Ausgabe von 50.000.000 neuer St\u00fcckaktien an die Kommanditaktion\u00e4rin SGT Capital LLC, Kaimaninseln, (\u201eSGTLLC\u201c, \u201eKommanditaktion\u00e4rin\u201c) auf 60.854.000 nennbetragslose St\u00fcckaktien erh\u00f6ht. Zu diesem Zeitpunkt hielt die PGH 542.700 eigene PGH-Aktien aus einem in 2022 durchgef\u00fchrten Aktienr\u00fcckkauf. Von den urspr\u00fcnglich an die SGTLLC ausgegebenen 50.000.000 St\u00fcckaktien wurden von der SGTLLC bis zum 30.\u00a0Juni 2022 10.509.500 St\u00fcckaktien der Gesellschaft zur\u00fcckgegeben. Anschlie\u00dfend hat die PGH eine Kapitalherabsetzung von 11.052.200 EUR durchgef\u00fchrt, sodass sich das neue Grundkapital auf 49.801.800 EUR belief. Im Herbst 2022 hat die PGH einen weiteren Aktienr\u00fcckkauf durchgef\u00fchrt und 3.500.000 eigene PGH-Aktien erworben. Anschlie\u00dfend hat die PGH erneut eine Kapitalherabsetzung um 3.500.000 EUR durchgef\u00fchrt. Das heutige Grundkapital bel\u00e4uft sich seither noch immer auf 46.301.800 EUR.<\/p>\n<p>Die SGTLLC war zum 31. Dezember 2023 mit 36.714.800 Aktien und einer Anteilsquote von 79,3% der ausgegebenen Aktien weiterhin Mehrheitsaktion\u00e4rin. Am 24. Februar 2024 wurden 36.714.800 Aktien seitens der SGTLLC unentgeltlich an die PGH zur\u00fcck\u00fcbertragen und das Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis damit beendet.<\/p>\n<p>Die SGTLLC war aufgrund ihrer Mehrheitsbeteiligung an der PGH bis 24. Februar 2024 beherrschendes Unternehmen und die PGH abh\u00e4ngiges Unternehmen im Sinne des \u00a7 312 Aktiengesetz.<\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung wird gem\u00e4\u00df unserer Satzung durch die pers\u00f6nlich haftende Gesellschafterin The Payments Group Management GmbH, Frankfurt am Main, (\u201ePGM\u201c oder \u201eKomplement\u00e4rin\u201c) (vormals German AI Group Management GmbH und SGT German Private Equity Management GmbH) ausge\u00fcbt. An der PGM hielt die Kommanditaktion\u00e4rin SGTLLC bis zum 24. Februar 2024 mit 74,99 % die Mehrheit der Gesch\u00e4ftsanteile und mithin der Stimmen. Sie hat diese PGM-Gesch\u00e4ftsanteile s\u00e4mtlich am 24. Februar 2024 an die Gerlinger &amp; Partner GmbH ver\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n<p>In diesem Bericht werden die Beziehungen der Gesellschaften der PGH-Gruppe zur Haupt-Kommanditaktion\u00e4rin SGTLLC und zur Komplement\u00e4rin The Payments Group Management GmbH sowie den sonstigen mit diesen Gesellschaften nahestehenden Unternehmen nach den folgenden zwei Gruppen gegliedert und einschlie\u00dflich ihrer finanziellen Auswirkungen dargestellt:<\/p>\n<ol>\n<li>Beziehungen der PGH als abh\u00e4ngigem Unternehmen zu der SGTLLC und zu den nahestehenden Unternehmen der SGTLLC und Beziehungen der PGM als abh\u00e4ngigem Unternehmen zu der SGTLLC und zu den nahestehenden Unternehmen der SGTLLC.<\/li>\n<li>Beziehungen der PGH zu ihren Tochterunternehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1. Beziehungen der PGH samt ihrer Tochtergesellschaft TGS24 Capital Pte. Ltd. (\u201eTGS24\u201c) als abh\u00e4ngigen Unternehmen zu der SGTLLC und zu den nahestehenden Unternehmen der SGTLLC und Beziehungen der PGM als abh\u00e4ngigem Unternehmen zu der SGTLLC und zu den nahestehenden Unternehmen der SGTLLC.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong><strong>(a) SGTLLC, Kaimaninseln, samt nahestehenden Unternehmen<\/strong><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>i. PGH \u2013<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die PGH hat SGT-Fondsanteile f\u00fcr 2.011.479,65 EUR an einen SGT-Fonds ver\u00e4u\u00dfert, und der SGT Beteiligungsberatung GmbH (\u201eSGTBB\u201d) daf\u00fcr eine markt\u00fcbliche Vermittlungsprovision in H\u00f6he von 105.867,35 EUR gezahlt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die PGH hat der SGTBB im Januar und Februar 2024 Personal ausgeliehen und ihre diesbez\u00fcglichen Auslagen zur\u00fcckerhalten (und zus\u00e4tzlich in H\u00f6he von 34.462 EUR das schriftliche Versprechen erhalten, dass die SGTBB auch die anteiligen Boni 2023 tragen wird, an das sie sich in dessen bis dato nicht gehalten hat).<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Carsten Geyer hat der PGH, als Co-Managing Director der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, im Oktober 2023 die Beauftragung eines anwaltlichen Gutachtens aufgezwungen, indem er der Er\u00f6rterung eines \u00fcberaus wichtigen Sachverhalts in der Aufsichtsratssitzung der PGH eine abwegige, irrige Rechtsauffassung entgegengehalten hat, wonach der Sachverhalt dem Aufsichtsrat nicht offengelegt werden und mithin in der Sitzung nicht er\u00f6rtert werden d\u00fcrfe. Hierf\u00fcr sind Kosten in H\u00f6he von 9.817,50 EUR angefallen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Wie im August 2024 festgestellt, hat der Co-Managing Director der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, Carsten Geyer, die PGH am 13. Oktober 2023 veranlasst, eine von ihm privat geschuldete private D&amp;O-Selbstbehaltsversicherungspr\u00e4mie in H\u00f6he von 2.261 EUR f\u00fcr ihn zu begleichen. Es k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich um eine Untreue-Handlung zur pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>ii. TGS24 \u2013<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Am 9. Januar 2024 hat die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, mit der PGH eine auf den 31. Dezember 2023 zur\u00fcckdatierte Darlehensprolongation in H\u00f6he von 800.000 EUR bis 30. Juni 2024 zu markt\u00fcblichen Konditionen (9% Zins p.a.) abgeschlossen.<\/li>\n<li>Bis einschlie\u00dflich Februar 2024 hat die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, Aufwendungsersatz, sogenannte Research and Advisory Fees, in H\u00f6he von 508.435,29 EUR an die SGTBB und in H\u00f6he von 467.825,00EUR an die SGTLLC geleistet.<\/li>\n<li>Die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, hat der SGTBB am 3. Januar 2024 200.000 EUR ohne Rechtsgrund \u00fcberwiesen, trotz angespannter Liquidit\u00e4tslage. Die damit begr\u00fcndete Darlehensforderung auf R\u00fcckzahlung wurde nachtr\u00e4glich am 24. Februar 2024 zu nicht-markt\u00fcblichen Konditionen dokumentiert, da der Vertrag weder Zins noch Besicherung vorsah. Christoph Gerlinger hat dem Abschluss des Darlehensvertrags aus diesen Gr\u00fcnden widersprochen. Es k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich sowohl bei der Zahlung ohne Rechtsgrund als auch bei dem Abschluss des un\u00fcblichen Darlehensvertrags um Untreue-Handlungen zur mittelbaren pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<li>Die SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, hat sich im Februar 2024 nach Aufforderung von Christoph Gerlinger als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Muttergesellschaft der PGH vom 2. Februar 2024 unter Verweis auf eine angebliche vertragliche Befreiung geweigert, die von ihr der TGS24 in Rechnung gestellte (insg. vier Rechnungen und eine kleine Gutschrift \u00fcber insg. 827.250 USD) Management Fee f\u00fcr das Jahr 2023 und die Monate Januar und Februar 2024 bzgl. ihren Anteilen am SGT Capital Fonds II an die TGS24 zu begleichen und die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, \u2013 wie sich erst in 2024 herausstellte, angeblich bereits am 31. Dezember 2023 \u2013 der SGTLLC eine Gutschrift \u00fcber 827.250 USD ausgestellt, trotz angespannter Liquidit\u00e4tslage. Dar\u00fcber hinaus ist derzeit \u2013 wie sich erst in 2024 herausstellte \u2013 fraglich, ob die TGS24 die ihr f\u00fcr Januar und Februar 2024 von dritten Fonds-Investoren geschuldete Management Fee vollst\u00e4ndig erhalten hat. Die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC von der die PGH abh\u00e4ngig war, hat das so hingenommen und m\u00f6glicherweise vers\u00e4umt, zu beanstanden bzw. die vollst\u00e4ndige Management Fee einzufordern, sondern eine Gutschrift ausgestellt. Soweit der TGS24 geschuldete Erl\u00f6se bei der SGTLLC eingespart oder an andere SGT-Gesellschaften umgeleitet worden sein sollten, k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich dabei um eine Untreue-Handlung zur mittelbaren pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<li>Die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, hat der SGTLLC am 2. April 2024 380.068 EUR \u00fcberwiesen (und damit kurz vor Schlie\u00dfung des Bankkontos und vor dem Ausscheiden von Marianne Rajic und Paul Wong als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der TGS24 beinahe \u00fcber das gesamte Kontoguthaben des Euro-Bankkontos der TGS24 verf\u00fcgt), trotz angespannter Liquidit\u00e4tslage. Die Zahlung an die SGTLLC wurde ausgef\u00fchrt, obwohl gleichzeitig offene Forderungen gegen die SGTLLC bestanden (und bis heute bestehen und an die PGH \u00fcbertragen und abgetreten wurden). Eine konkrete Auskunft dar\u00fcber, wie sich die angebliche, diesbez\u00fcgliche Verbindlichkeit der TGS24 genau zusammengesetzt und berechnet hat, wurde der PGH auch auf R\u00fcckfrage nicht erteilt. Wenn die Berechnung sich als nicht zutreffend erweisen sollte, k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich dabei um eine Untreue-Handlung zur mittelbaren pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<li>Die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, hat per 31.\u00a0Dezember 2023 f\u00e4llige Zinsanspr\u00fcche in H\u00f6he von 747.272,35 EUR gegen die SGTLLC in 2024 nicht eingefordert, trotz angespannter Liquidit\u00e4tslage. Es k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich dabei um eine Untreue-Handlung zur mittelbaren pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<li>Die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, hat in 2023 und 2024 Auslagen mit dem Ergebnis eines Saldos per 31. Dezember 2024 von 1.431.053,21 EUR f\u00fcr SGT-Fondsentit\u00e4ten get\u00e4tigt, trotz angespannter Liquidit\u00e4tslage, und die daraus resultierenden, in Ermangelung einer entgegenstehenden Vereinbarung nach Ansicht der PGH f\u00e4lligen Auslagenerstattungsanspr\u00fcche in 2024 nicht eingefordert. Es k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich bei der T\u00e4tigung der Auslagen, der fehlenden Dokumentation samt Zins- und Besicherungsvereinbarung und dem Vers\u00e4umnis, die R\u00fcckzahlung einzufordern, um eine Untreue-Handlung zur mittelbaren pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<li>Die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, hat in 2024 das Anlageverm\u00f6gen in H\u00f6he von 42 TEUR ohne erkennbaren Grund bilanziell auf Null abgewertet, m\u00f6glicherweise um dieses Anlageverm\u00f6gen seitens der mutma\u00dflichen Nachmieterin SGT Capital Asia Pte. Ltd. unentgeltlich weiterzunutzen. Es k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich dabei um eine Untreue-Handlung zur mittelbaren pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<li>Wie sich erst in 2024 herausstelle, hat die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, Marianne Rajic, Partnerin der SGTLLC und ehemalige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der TGS24, in 2023 mutma\u00dflich Reisekosten in H\u00f6he von rund 25.000 EUR und Carsten Geyer, Partner der SGTLLC, in H\u00f6he von 1.100 EUR erstattet ohne Dokumentation eines Nachweises, dass diese betrieblich veranlasst waren. Die erbetene Lieferung der Nachweise ist bis heute nicht erfolgt. Sofern keine betriebliche Veranlassung gegeben sein sollte, k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich dabei um eine Untreue-Handlung zur pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<li>Die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC von der die PGH abh\u00e4ngig war, verweigert der PGH eine erbetene Auskunft zum Fortbestand eines und die Aush\u00e4ndigung der Kontoausz\u00fcge eines seit 2022 bestehenden Bankkontos der TGS24 bei der United Overseas Bank.<\/li>\n<li>Die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, hat ab Juni 2023 bis Februar 2024 eine massive Erh\u00f6hung der der SGTLLC im Rahmen des Research and Advisory Agreements zu erstattenden Verg\u00fctungen von Marcel Normann, Marianne Rajic und Dino Steinborn, Partner der SGTLLC, ohne Zustimmung der Muttergesellschaft in einem diametralen Interessenskonflikt toleriert, trotz angespannter Liquidit\u00e4tslage.<\/li>\n<li>Wie sich erst am 27. Februar 2024 herausstellte hat die TGS24 hat am 13. Februar 2024, vertreten durch Marcel Normann, einem Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, kurz vor dessen Ausscheiden als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers der TGS24 in Ersatz einer bestehenden Besicherungsvereinbarung vom 7. Dezember 2022 eine neue, f\u00fcr die TGS24 vglw. stark nachteilige Besicherungsvereinbarung mit der SGTLLC getroffen. Wie sich erst in 2025 herausstellte, hat die TGS24 es m\u00f6glicherweise des weiteren pflichtwidrig vers\u00e4umt, eine Dokumentation der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Besicherung laut Besicherungsvereinbarung einzufordern. Es k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich um Untreue-Handlungen zur mittelbaren pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<li>Wie sich erst in 2024 herausstellte, hat die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, am 30. November 2023 79.033 USD zum Tageskurs 30.\u00a0November 2023 von 1,0892 = 72.560,59 EUR) hinter dem R\u00fccken von Christoph Gerlinger als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Muttergesellschaft ohne Rechtsgrund an die SGT ELT BidCo GmbH \u00fcberwiesen, trotz angespannter Liquidit\u00e4tslage, wohl um ihr die Bezahlung einer Schiedsgerichtsgeb\u00fchr von 71.400 EUR in dem Elatec-Rechtsstreit gegen eine Gesellschaft der Summit Partners-Gruppe zu erm\u00f6glichen. Ein Betrag von 72.015 EUR wurde von der TGS24 am 28. M\u00e4rz 2024 wieder vereinnahmt, also zu wenig und ohne Zins, obwohl hier laut nachtr\u00e4glichem Darlehensvertrag 5% p.a. vereinbart worden waren und der Zinssatz un\u00fcblich niedrig war, da f\u00fcr andere Darlehen der TGS24 bspw. an die SGTLLC zuvor 9% Zins vereinbart wurden. Es k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich sowohl bei der Zahlung ohne Rechtsgrund als auch bei dem un\u00fcblich niedrigen Zins und dem Vers\u00e4umnis, den vollst\u00e4ndigen Auslagenbetrag und den Zins einzufordern, um Untreue-Handlungen zur mittelbaren pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<li>Wie sich erst in 2024 herausstellte, hat die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC von der die PGH abh\u00e4ngig war, am 30. Juni 2023 ein Darlehen von 120.000 EUR zu 5% Zins p.a. an den SGT\u00a0Capital Fund II gew\u00e4hrt und am 19. Juli 2023 ausgezahlt, trotz angespannter Liquidit\u00e4tslage. Ein Betrag von 123.266,67 EUR wurde von der TGS24 am 19. Februar 2024 wieder vereinnahmt, also ohne den vollst\u00e4ndigen Zinsbetrag, und der Zinssatz war un\u00fcblich, da f\u00fcr andere Darlehen der TGS24 bspw. an die SGTLLC zuvor 9% Zins vereinbart wurden. Es k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich sowohl bei der Darlehenseinr\u00e4umung zu un\u00fcblich niedrigem Zins und dem Vers\u00e4umnis, den vollst\u00e4ndigen Zins einzufordern, um Untreue-Handlungen zur mittelbaren pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<li>Die TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, hat im Januar und Februar 2024 drei Anzahlungen in H\u00f6he von 000 EUR an die SGTBB vorgenommen, trotz angespannter Liquidit\u00e4tslage, davon 200.000 EUR f\u00fcr Januar 2024, \u00fcber die laut Research &amp; Advisory Vertrag im Februar 2024 h\u00e4tte schlussabgerechnet werden m\u00fcssen, aber nicht wurde, und die die damaligen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der TGS24 dennoch nicht zur\u00fcckgefordert haben. Bez\u00fcglich die in zwei Tranchen geleisteten Anzahlung von 300.000 EUR f\u00fcr Februar 2024 wurde ebenfalls keine Schlussabrechnung vorgelegt, allerdings war diese erst im M\u00e4rz 2024 geschuldet und haben es die damaligen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern (erst) nach Ende der Abh\u00e4ngigkeit vers\u00e4umt, diese zur\u00fcckzufordern. Es k\u00f6nnte zu pr\u00fcfen sein, ob es sich um Untreue-Handlungen zur mittelbaren pers\u00f6nlichen Bereicherung handelt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>(b) The Payments Group Management GmbH <\/strong><strong><strong>(\u201cPGM\u201d)<\/strong><\/strong><\/p>\n<div>\n<table class=\"table_responsive\">\n<thead><\/thead>\n<tfoot>\n<tr>\n<td>Davon Freefloat<\/td>\n<td class=\"text-right\">75,1<\/td>\n<\/tr>\n<\/tfoot>\n<tbody>\n<tr>\n<td rowspan=\"1\">Erl\u00f6se der PGH aus der Weiterbelastung von Personalaufwendungen seitens der PGH<\/td>\n<td class=\"text-right\" rowspan=\"1\">420<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td rowspan=\"1\">Aufwendungen der PGH f\u00fcr Haftungsverg\u00fctung<\/td>\n<td class=\"text-right\" rowspan=\"1\">3<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td rowspan=\"1\">Aufwendungen der PGH f\u00fcr die laufende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung bzw. Aufwendungen aus<br \/>\ndem Anspruch der PGM auf eine monatliche variable Verg\u00fctung ihrer Aufwen-<br \/>\ndungen abz\u00fcglich der Fix Verg\u00fctung.<\/td>\n<td class=\"text-right\" rowspan=\"1\">803<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Forderungen der PGH aus erbrachten Leistungen<\/td>\n<td class=\"text-right\">143<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Satzung der PGH steht der Komplement\u00e4rin ein Gewinnvorabanspruch am handelsrechtlichen, festgestellten Jahres\u00fcberschuss nach Verrechnung von Verlustvortr\u00e4gen zu. Der Anspruch betr\u00e4gt 25 % bis zu einem Grundkapital zzgl. Kapitalr\u00fccklagen nach \u00a7 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB der PGH in H\u00f6he von 100 Mio. bzw. 20 % f\u00fcr dar\u00fcber hinaus gehendes Kapital. Diesem Ergebnis zuzurechnende Gewerbesteuer ist zu korrigieren. Bei der Gewinnermittlung ist das Jahresergebnis der GSGVC hinzuzurechnen, nicht aber das in der TGS24 gef\u00fchrte Ergebnis des PE-Asset Management-Segments.<\/p>\n<p>Nach einem latenten, nicht ausgezahlten, aufgelaufenen Vorab-Gewinnanspruch von 208 TEUR per 31. Dezember 2021 und von 9 TEUR per 31. Dezember 2022 bestand per 31. Dezember 2023 und per 31. Dezember 2024 kein solcher aufgelaufener Vorab-Gewinnanspruch mehr. Sollte in sp\u00e4teren Gesch\u00e4ftsjahren wieder ein Vorab-Gewinnanteil entstehen, stundet die Komplement\u00e4rin diesen bis zu dem Zeitpunkt, an dem die GSGVC entweder das Gesellschafterdarlehen, welches im Rahmen der Ver\u00e4u\u00dferung s\u00e4mtlicher Portfoliounternehmen von der PGH an die GSGVC gew\u00e4hrt wurde, komplett zur\u00fcckgef\u00fchrt hat, oder bis alle Portfoliounternehmen ver\u00e4u\u00dfert oder als wertlos deklariert wurden, die Erl\u00f6se aber nicht zur Tilgung besagten Darlehns ausgereicht haben. Im Falle eines negativen Portfolio-Saldos kann die PGM den Gewinnvorabanspruch nur nach einem Abzug von 25% des negativen Portfolio-Saldos verbleibenden (positiven) Restbetrag des Gewinnvorabanspruchs entnehmen. Zudem muss der Aufsichtsrat einer Auszahlung an die Komplement\u00e4rin zustimmen. Im Gesch\u00e4ftsjahr standen der Komplement\u00e4rin aufgrund der ihr zuzurechnenden kumulierten Verluste wie im Vorjahr kein Gewinnanteil zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>(c) Unternehmen unter der einheitlichen Leitung der <\/strong><strong><strong>SGTLLC (TEUR)<\/strong><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0(a) Umsatzerl\u00f6se der PGH aus Personalaufwandsweiterbelastung<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>SGT Beteiligungsberatung GmbH (&#8220;SGTBB) 86<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0(b) Aufwendungen f\u00fcr Management Fees bzgl. eines Fondsinvestments<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>SGT Capital Co-Invest SCSp, Luxemburg 4<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0(c) \u00dcberf\u00e4llige Forderungen aus erbrachten Leistungen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>SGT Beteiligungsberatung GmbH 40<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0(d) \u00dcberf\u00e4llige Forderungen der PGH aus von der TGS24 gew\u00e4hrten Darlehen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>SGT Beteiligungsberatung GmbH 200<\/li>\n<li>SGT Capital LLC 3,664 Mio.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0 (d) \u00dcberf\u00e4llige Forderungen der PGH aus von der TGS24 geleisteten (An-)Zahlungen und get\u00e4tigten Auslagen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>SGT Beteiligungsberatung GmbH 500<\/li>\n<li>SGT Capital LLC 380<\/li>\n<li>SGT Capital fund II et al. 1.431<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2. Beziehungen der PGH zu ihren Tochterunternehmen (TEUR)<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>(a) Darlehensforderungen der PGH an Konzernunternehmen (7.461)<\/strong><\/p>\n<p>German Startups VC GmbH (\u201eGSGVC\u201c)\u00a0 \u00a0 6.581<\/p>\n<p>TGS24 Capital Pte. Ltd.\u00a0 \u00a0 872<\/p>\n<p>German Startups AM GmbH\u00a0 \u00a0 8<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>(b) Aufwand der PGH aus der Wertberichtigung auf Darlehensforderungen (1.468)<\/strong><\/p>\n<p>German Startups VC GmbH.\u00a0 \u00a01.468<br \/>\n<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>(c) Zinsertr\u00e4ge der PGH von Konzernunternehmen (90)<\/strong><\/p>\n<p>German Startups VC GmbH aus Darlehen \u00a0 \u00a018<br \/>\nTGS24 Capital Pte. Ltd. aus Darlehen\u00a0 \u00a0 72<\/p>\n<p><strong><br \/>\n(d) Forderungen der PGH aus erbrachten Leistungen (3)<\/strong><\/p>\n<p>German Startups VC GmbH\u00a0 \u00a0 1<\/p>\n<p>German Startups AM GmbH\u00a0 \u00a0 2<br \/>\n<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>(e) Umsatzerl\u00f6se der PGH f\u00fcr Beratungsleistungen (505)<\/strong><\/p>\n<p>TGS24 Capital Pte. Ltd.\u00a0 \u00a0 493<\/p>\n<p>German Startups VC GmbH\u00a0 \u00a0 12<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die PGH hat von der GSGVC s\u00e4mtliche von ihr gehaltenen Aktien an der Funanga AG unterj\u00e4hrig zum Marktwert im Transaktionszeitpunkt zum Wert von TEUR 953 erworben. Der Kaufpreis wurde mit dem Gesellschafterdarlehen verrechnet.<\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsbetrieb der TGS24, vertreten durch Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, wurde im Gesch\u00e4ftsjahr eingestellt. In diesem Zusammenhang wurden Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde der TGS24, bestehend aus Darlehensforderungen inklusive aufgelaufenen Zinsanspr\u00fcchen gegen die SGTLLC (31.12.2024: 3.664 TEUR), Forderungen gegen mit der SGTLLC verbundene Unternehmen von 1.431 TEUR und Darlehensforderungen gegen die SGTBB von 200 TEUR auf die PGH \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Der Zinssatz f\u00fcr die Ausleihung an die 100%igen Tochtergesellschaft GSGVC im Gesch\u00e4ftsjahr betrug 0,2 % p.a.<\/p>\n<p><strong>3. Allgemeine Stellungnahme zu den einzelnen Rechtsgesch\u00e4ften<\/strong><\/p>\n<p>Die Erwartungen an das Fundraising von Private Equity Fonds, die die SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, im Zeitpunkt der Ausgabe neuer Aktien an die SGTLLC gegen die Einbringung der TGS24 Capital Pte. Ltd. als Sacheinlage in 2021 geweckt hatte, wurden massiv verfehlt, und mithin die Erwartungen an die Profitabilit\u00e4t der SGPTE im Gesch\u00e4ftsjahr 2023 nicht erf\u00fcllt und das Private Equity Asset Management-Gesch\u00e4ft per 29.\u00a0Februar 2024 eingestellt. Durch die unentgeltliche R\u00fcckgabe von PGH-Aktien im Umfang der gleichen Anteilsquote wie sie der SGTLLC aus der Ausgabe von Aktien f\u00fcr die Einbringung der TGS24 als Sacheinlage in 2021 einger\u00e4umt wurde, wird die Einstellung des Private Equity Asset Management-Gesch\u00e4fts bzw. des Segments PE-Asset Management angemessen kompensiert.<\/p>\n<p>F\u00fcr die von Marcel Normann, Joseph Pacini, Marianne Rajic und Dino Steinborn, Partner der SGTLLC, von der die PGH abh\u00e4ngig war, der PGH in Rechnung gestellten Beratungsleistungen f\u00fcr den Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 31.12.2023 in H\u00f6he von 29 TEUR konnte die PGH keine empfangenen Leistungen identifizieren. Die PGH sch\u00e4tzt diese Verg\u00fctungen als somit nicht angemessen ein.<\/p>\n<p><strong>4. Abschlie\u00dfende Erkl\u00e4rungen<\/strong><\/p>\n<p>Mit den Unternehmen, auf die sich dieser Bericht bezieht, wurden keine weiteren Rechtsgesch\u00e4fte get\u00e4tigt. Es wurden in diesem Verh\u00e4ltnis auch keine weiteren Ma\u00dfnahmen im Sinne von \u00a7 312 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgenommen oder unterlassen.<\/p>\n<p>Zusammengefasst erkl\u00e4re ich, dass die PGH nach den Umst\u00e4nden, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgesch\u00e4fte vorgenommen oder die Ma\u00dfnahmen getroffen wurden, nicht bei jedem Rechtsgesch\u00e4ft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Vielmehr hat die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung einen Ausgleich der Nachteile gefordert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Frankfurt am Main, 30. Juni 2025<\/p>\n<p><strong>Christoph Gerlinger\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>MD | Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/p>\n<p>The Payments Group Holding GmbH<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/tpgholding.com\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/250630-Geschaftsbericht-2024-The-Payments-Group-Holding-1.pdff\">Hier gelangen Sie zum vollst\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsbericht 2024<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VORWORT DES MANAGEMENTS Christoph Gerlinger | Gr\u00fcnder und CEO Liebe Aktion\u00e4re, Liebe Freunde der The Payments Group Holding, wir legen Ihnen heute unseren Gesch\u00e4ftsbericht f\u00fcr das Jahr 2024 vor. 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